AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur/zum "Fachberater/in für Nachhaltiges Investment"

§ 1
Ziel und Bezeichnung der Prüfung

Durch die Prüfung zur/zum "Fachberater/in für Nachhaltiges Investment" ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt, um Kunden zu Investments mit nachhaltigen Anlageprodukten fach- und sachgerecht zu beraten.

§ 2
Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer
1. den Internetfernlehrgang ECOanlageberater/in der ECOreporter GmbH mit Erfolg besucht hat und
2. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Anlage- oder Vermögensberater/in bzw. eine gleichwertige Ausbildung vorweisen kann.

(2) Abweichend von Absatz 1, Satz 2, kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen nachweisen kann, dass er/sie Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

§ 3
Gliederung, Inhalt und Dauer der Prüfung

(1) Die Prüfung umfasst einen schriftlichen fachtheoretischen Teil (Multiple Choice) sowie einen fachpraktischen Teil in Form einer mündlichen Prüfung zu einer zuvor erstellten Projektarbeit. Beide Teile werden separat benotet und zu gleichen Teilen in einer Gesamtnote zusammengefasst.

(2) Fachtheoretische Prüfung
Im fachtheoretischen schriftlichen Teil der Prüfung sind Kenntnisse in acht Prüfungsfächern nachzuweisen, die sich aus der Lehrgangsstruktur ergeben. Diese Themenfelder entsprechen den Lehrmodulen von ECOanlageberater.
Die Prüfung im fachtheoretischen Teil ist schriftlich durchzuführen. Die schriftliche Prüfung sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Abschlussprüfung (Multiple-Choice-Fragen) zu den acht Lerneinheiten erfolgt jeweils anteilig (1/8). Das Prüfungsergebnis wird in einer Note dokumentiert.

(3) Fachpraktische Prüfung
Der mündlichen fachpraktischen Prüfung geht die Erarbeitung einer Projektarbeit der Teilnehmer voraus. Das Thema der Projektarbeit bezieht sich auf ein praktisches Fallbeispiel und soll die Umsetzung des Gelernten in einer mündlichen Prüfung dokumentieren. Die mündliche Prüfung wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zum Thema der Projektarbeit durchgeführt und in einer Note bewertet. Die mündliche Prüfung sollte nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Projektarbeit und deren mündliche Präsentation werden mit einer Note bewertet.

(4) Die Noten aus der fachtheoretischen und der fachpraktischen Prüfung werden jeweils zu 50
Prozent gewichtet und in einer Gesamtnote zusammengefasst.

§ 4
Bestehen der Prüfung

(1) Mindestvoraussetzung für das Bestehen der Prüfung sind "ausreichende" Leistungen im fachpraktischen und fachtheoretischen Teil.

(2) Bei bestandener Prüfung wird ein Zertifikat verliehen.

(3) Bei nicht "ausreichenden" Leistungen kann die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss maximal zwei Mal wiederholt werden. Anfallende Prüfungskosten trägt der Prüfling selbst.

§ 5
Anwendung anderer Rechtvorschriften

Da es sich um eine privatrechtliche Prüfung handelt, liegen hinsichtlich dieser Prüfung keine weiteren anzuwendenden Rechtvorschriften vor.

§ 6
Inkrafttreten

Diese besonderen Rechtsvorschriften treten mit Kursbeginn des ersten Lehrgangs von ECOanlageberater/in in Kraft.

 

Dortmund, 01.11.2005

ECOreporter GmbH
Jörg Weber,
Geschäftsführer